Ab 1. Januar 2023 gilt die Drohnenregulierung der EU auch für die Schweiz.

Die Übernahme der europäischen Drohnenregulierung war in der Schweiz per 1. Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Coronakrise hat die EU-Kommission entschieden, dass die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/947 um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben wird. Nun gilt sie ab 1. Januar 2023.

Welche Betriebsklassen und Gesetzte neu sind und wie vorgegangen wird, um die Drohne zu registrieren und ob eine Prüfung abgelegt werden musst, kann hier nachgelesen werden:

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